Archiv für die Kategorie „Ecuador“

Impfempfehlungen für Ecuador

Impfempfehlungen:
Generell: Tetanus/Diphtherie/Hepatitis-A. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Tollwut/Gelbfieber/Typhus.

Malaria:
Ganzjährig besteht ein Risiko im ganzen Land unterhalb von 1.500 Metern Höhe, vor allem in Esmeraldas, El Oro, Manabi, Los Rios, Cotopaxi und Loja. Als malariafrei gelten das Hochland, Quito, Guayaquil und die Galapagosinseln. Prophylaktische Maßnahmen sowie Notfallmedikation sollten vor Reisebeginn mit dem Arzt abgesprochen werden. Darüber hinaus sollte auf guten Mückenschutz durch langärmelige Kleidung, Sprays und Moskitonetze geachtet werden. Dieser schützt auch am besten vor Dengue-Fieber und Gelbfieber. Letzteres wird vor allem östlich des Andenhauptkammes (Morona-Santiago, Napo, Pastaza, Sucumbios, Zamora-Chinchipe) von Mücken übertragen.

Dengue Fieber:
Aus der Provinz Esmeraldas wurden in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt Dengue Fieber-Fälle berichtet. Nach Aussage der örtlichen Gesundheitsbehörden werden landesweit die meisten Dengue Fieber-Erkrankungen aus Esmeraldas gemeldet. Die Behörden führen derzeit verstärkt Mückenbekämpfungsmaßnahmen durch, um der weiteren Ausbreitung der Infektionskrankheit in der Provinz entgegenzuwirken. Reisende sollten gute Mückenschutzmaßnahmen durchführen.

Gelbfieber:
In den Gelbfiebergebieten östlich des Andenhauptkammes (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios, Zamora-Chinchipe) besteht unverändert ein erhöhtes Gelbfieber Übertragungsrisiko. Ein sorgfältiger Mückenschutz und eine Gelbfieberimpfung sind empfohlen.

Tollwut:
Die Tollwut-Impfkampagnen, die in Lateinamerika die letzten Jahre durchgeführt wurden, haben zu einem erfolgreichen Rückgang von jährlich über 200 Tollwutfällen geführt. Abgesehen von Hunden sind auch hier – wie in den USA – die Fledermäuse die häufigste Infektionsursache beim Menschen. Der Biss der Fledermaus kann u. U. unbemerkt bleiben, da Fledermäuse über sehr kleine Zähne verfügen. Das beinhaltet die Gefahr, dass der Biss nicht wahrgenommen wird und somit die Infektionsgefahr unerkannt bleibt. Das Risiko einer Tollwutinfektion hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die landesspezifischen Bedingungen, das Verhalten des Reisenden, die Reiseart und Reisedauer. Zum Personenkreis der so genannten “Risikogruppe” gehören “Rucksackreisende”, Jäger, Waldarbeiter, Tierpfleger, Tierärzte und Personen mit häufigem Tierkontakt. Der Reisende kann sich durch eine aktive Schutzimpfung gegen Tollwut schützen. Als wichtigste Verhaltensmaßnahme für Reisende gilt, insbesondere in den Tropen und Subtropen, freilaufende Tiere (v.a. Hunde und Katzen) nie zu streicheln oder zu berühren. Bei Bissverletzungen oder Belecken von Schleimhäuten oder Wunden durch streunende Tiere im Falle von Blut- bzw. Speichelkontakt durch streunenden Tiere ist umgehend ein Arzt bzw. medizinische Hilfe aufzusuchen.

Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Impfbestimmungen für Ecuador

Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Bei Einreise aus einem Infektionsgebiet muss eine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorliegen. Ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Landespezifischer Hinweis für Ecuador

Landesspezifischer Hinweis
Reisen über Land:
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass allgemein die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien, v.a. in der Provinz Sucumbíos, durch Entführungen und Aktivitäten bewaffneter Gruppen beeinträchtigt wird. Auch wenn in letzter Zeit keine Entführungen oder sonstige gravierende Übergriffe gegen Touristen bekannt geworden sind, ist vor Reisen in die Urwaldlodges im Amazonasgebiet mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären. Auch bei Überlandfahrten in den Provinzen Esmeraldas, Orellana und Napo sowie bei Besuchen der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten.
Ecuador weist eine der höchsten Unfallraten Lateinamerikas auf. Insbesondere Reisebusse sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Bei Nacht sollten Fahrten in Überlandbussen vermieden werden.
Bei sportlichen Aktivitäten (z.B. Bergsteigen, Rafting u.ä.) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen nicht dem Standard in Deutschland. Auch in dieser Hinsicht ist es bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sinnvoll, Sicherheitsmaßnahmen vorher abzufragen. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Kriminalität:
In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang Umfang zu Diebstählen und Raubüberfällen.
Grundsätzlich sollte auf das Gepäck gut geachtet werden. Schmuck sollte möglichst nicht getragen werden; Uhren, Kameras und Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein. Bei Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi benutzt werden.
Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (insbesondere Lagune San Pablo bei Otavalo und Vulkan Pichincha via Cruz Loma) kommt es besonders häufig zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen.
Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollte auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden bzw. sollten solche abgefragt werden.
Aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter sollte bei Raubüberfällen keine Gegenwehr geleistet werden.
In Quito ist das Büro der städtischen Tourismuspolizei rund um die Uhr geöffnet. Es liegt an der Ecke der Straßen Reina Victoria und Vicente Roca im dritten (!) Stockwerk.
Naturkatastrophen:
Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere aktive Vulkane. In den letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener Vulkane. Insbesondere die Vulkane Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay und Reventador sind derzeit vermehrt aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen.
Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen informieren. Informationen in spanischer Sprache zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten können auf der Internetseite des Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador abgerufen werden: http://www.igepn.edu.ec/index.html
In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die neben der Küstenregion teilweise auch das Hochgebirge betreffen. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw. den Reiseveranstalter informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Weltweiter Sicherheitshinweis für Ecuador

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen

Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.

Einreisebestimmungen – Ecuador

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Eine Verlängerung des Aufenthalts bis zu 180 Tagen ist nur mit einem kostenpflichtigen Visum möglich.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, jedoch der Eintrag von Kindern im Reisepass eines Erziehungsberechtigten. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Es wird für Kinder ein eigener Reisepass empfohlen. Bis zum 15. Lebensjahr müssen Kinder außerdem eine Masernschutzimpfung nachweisen.

Für die Einreise von Hunden und Katzen muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden. Außerdem ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, für Hunde mit nachgewiesener Tollwutimpfung erforderlich, das vom Konsulat von Ecuador beglaubigt werden muss. Der Herkunftsflughafen muss mindestens 12 Stunden vor Ankunft die Einreise mitteilen, damit ein Tierarzt das Tier untersuchen kann.

Ecuador – Reisezielinformationen

Seine Entdeckungsreisen führten den deutschen Gelehrten Alexander von Humboldt bis nach Südamerika.
Dort fiel ihm bereits vor 200 Jahren auf, was noch heute gilt: Die einzige Konstante in Ecuadors Geographie ist seine unglaubliche Vielfalt.
Da wären die hoch aufragenden Kordilleren mit ihren spitzen Gipfeln und der sparsamen Vegetation, die üppig-grünen Regenwälder im Amazonasbecken oder die sanft gewellte Hügellandschaft der Costa. Außerdem gehören die faszinierenden Galapagos-Inseln – die dort lebenden Finken haben einst Charles Darwin zu seiner umstrittenen Evolutionstheorie animiert – ebenfalls zum ecuadorianischen Staat. Reisende, die den einsamen Eilanden draußen im Pazifik einen Besuch abstatten möchten, müssen zum einen strenge Auflagen beachten, gehören die Inseln und ihre einzigartige Flora und Fauna doch laut UNESCO zum gefährdeten Welterbe. Auch ist der Archipel gut Tausend Kilometer vom Festland entfernt.
Besonderen Status, als Weltkulturerbe nämlich, genießen auch die kolonialen Bauten im Herzen der Hauptstadt Quito. Im 15. Jh. ließen die reichen spanischen Kolonialherren unter anderem eine Reihe prächtiger Kirchen errichten. Die Kirche San Franciso thront noch heute mitten im modernen Quito und erinnert an die bewegte Geschichte des gesamten Kontinents während der Konquista. Schutzbedürftig sind auch die dichten Urwälder Ecuadors. Zwölf Nationalparks hat die Regierung des Landes denn auch eingerichtet. Davon profitieren vor allem die in völliger Abgeschiedenheit lebenden Ureinwohner Ecuadors. Lange vor den spanischen Eroberern waren beispielsweise die Huaorani in den undurchdringlichen Regenwäldern Südamerikas zuhause. Noch heute pflegen kleine Stammesgruppen hier ungestört ihren traditionellen Lebensstil.

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